zuletzt bearbeitet 21.01.2005
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Besiedlungsdokument:
Gouvernement Samara, Kreis Busuluk.
(Gekürzt)
(Kopie vom Original von Peter Görtzen)
I.
Ãœber
die Lage
und Kaufbedingungen des Landes.
- Das für die Dorfgemeinden der Gebiete Halbstadt und
Gnadenfeld
gekaufte Land befindet sich im Samarischen Gouvernement Busuluker Kreis
am Flüsschen Tock und besteht aus zwei zusammen grenzenden Landstücken:
- das dem Kommerzienrath Rostower erblichen Ehrenbürger
samarischen
Kaufmann 1. Gilde Iwan Michaijlowitsch Pleschanowo gehört, habende Gut
von 16.388 Desjatinen 67 1/2 Faden u.
- das dem Busuluker 2. Gilde Kaufmann Fedor Fedorowitsch
Krassikow habende Gut von 4.000 Desjatinen, zusammen also 20.388
Desjatin. 67 1/2 Faden.
- Der Kaufpreis des Landes
- beträgt für das von Pleschanow gekaufte Land zu 32 Rub.,
zusammen 524.417 Rub.
- u. für das von Krassikow gekaufte zu 30 Rub. pro Desj.
zusammen
120.000 Rub. insgesamt 644.417 Rub. Außerdem Unkosten für das von
Pleschanowo gekaufte Land trugen die Gemeinden in allem allein, für das
von Krassikow gekaufte die Hälfte. Dazu kamen noch die Unkosten, die
durch die Verpfändung des von Pleschanow gekauften Landes in der
Donschen Agrarbank entstanden, sowie für Reise u. andere Kosten.
- Der Kostenpreis jeder Desj. beläuft sich demnach mit zirka 34
Rub. welcher Preis bei allen Verrechnungen mit dem Ansiedler als Norm
anzurechnen ist.
- Die Zahlungen für dieses Land sind teils geleistet. Die Gemeinden
haben dieselben noch zu leisten.
- Handgeld ist gegeben 125.000 Rub.
- bei Abschluss der Kaufbriefe
wurden 52.330 Rub. 85 kop. bezahlt
- im Verlauf von drei Jahren der
Rest in Pleschanow von 80.000 Rub.
- im Laufe eines halben Jahres
30.000 Rub.
Die Schuld in der Donschen Agrarbank
im Laufe
von 43 1/2 Jahren vom 1. Juli 1890 gerechnet 326.700 Rub. Für die
Schuld in der Adliger Agrarbank Gesellschaft für gegenseitige Hilfe im
Laufe
von Jahren vom 1. Januar 1891 gerechnet.
II.
Ãœber die
Besiedlung des gekauften Landes. Die Pflichten der Ansiedler.
- Da die vorhandenen und in nächster Zeit erwartenden Mittel nicht
eingekommen sind, um die in den ersten Jahren zu leistenden Zahlungen
zu decken, so soll ein Teil des Landes an Freikäufer zu 80 Desj. den
Familien ausgegeben werden und zwar sollen 60 Familien solcher
Freikäufer angenommen werden.
- Jeder dieser Freikäufer ist verpflichtet, sofort, nach dem
er als solcher angenommen ist, 14 Rbl. pro Desj. in Summe von 1.120
Rub. einzuzahlen. Der Rest von 20 Rub. pro Desj. in Summe von
1.600 Rbl. wird ihnen auf 43 1/2 Jahren gestundet unter denselben
Bedingungen als die Gemeinden der Donschen Agrarbank gegenüber zu
effüllen haben. Diese Bedingungen bestehen darin, dass jeder Freikäufer
7 1/2 % jährlich an Kapitalzinsen für die schuldige Summe von
1.600 Rbl. einzahlt, was eine jährliche Zahlung von 120 Rub. ausmacht,
die er halbjährlich voraus zum 1. Januar und 1. Juli zu bezahlen hat.
- Der Rest des Landes soll zu Errichtung eines Pachtartikels gehen,
dessen Bestimmung weiter unten erläutert wird, ausschließlich zur
Ansiedlung von Landlosen, denen nun 40 Desj. pro Familie zugeteilt wird.
- Als Ansiedler auf 40 Desj. sollen überhaupt etwa
350 landlose Familien angenommen werden. Bedingung: dass sie niemals
Land
besessen und deren Eltern auch kein Land, oder nur einen kleinen Anteil
besessen haben,
sollen immer den Vorzug vor allen haben. In den Kasernen stehende
Forstarbeiter werden ohne Los als Ansiedler angenommen und die
Kommission hat zu bestimmen, wer von
ihnen zu erster oder zweiter Kategorie gehöre. Außerdem wird als
unerlässliche
Bedingung die reine sittliche Lebenswandlung der Ansiedler verlangt.
- Die Besiedlung des ganzen Landes soll im Laufe von vier
Jahren geschehen. Im ersten Jahr zu Frühjahr 1891 sollen 60 Freikäufer
zu 80 Desj. und Ansiedler zu 40 Desj. angesiedelt werden. Die anderen
Ansiedler zu 40 Desj., 260 Familien werden im Laufe der nächsten drei
Jahren angesiedelt, wobei die Zahl jährlichen anzusiedelnden von der
Ansiedlungskommission bestimmt wird. Das ganze Gut kann auch in
kürzerer Zeit besiedelt werden, wenn sich genug Ansiedler finden. Die
60 Freikäufer sollen in Kolonien angesiedelt werden, wovon eine Gruppe
von 18 Wirten auf der sogenannten Gonnaja Datscha (Kamenez), die zweite
von 22 Wirten im Zentrum von Pleschanowo's Gut und die dritte von 20
Wirren auf Krassikow's Gut angesiedelt werden.
- Sollten sich nicht genügend Ansiedler melden, die wirklich
landlos sind, wie dieser Begriff im § 8 gegenwärtigen Projektes ernannt
ist, sind in erster Folge die, deren Eltern Land besitzen, als
Ansiedler anzunehmen, wenn sie selbst kein Land besitzen; in weiterer
Folge können als Ansiedler angenommen werden Personen, die gekaufte
Klein- Halb- u. Vollwirtschaften im Besitz haben, wobei die
Kleinwirtschaften den Vorzug vor den Halbwirtschaften und die
Halbwirtschaften vor den Vollwirtschaften haben sollen.
- Sollten sich im Gegenteil mehr Landlose zur Ansiedlung melden als
überhaupt angenommen werden können, entscheidet das Los wem die
Zuteilung von 40 Desj. zukommen soll.
- Jeder landlosen Familie, die eine Landzuteilung im Wert von 1.360
Rubel erhält, werden von dieser Summe 560,00 Rub. erlassen, den Rest
aber von 800 Rub. muss derselbe im Laufe von 43 1/2 Jahre unter
derselben Bedingung entrichten. Die Gemeinde der die Donschen Agrarbank
Geld gegeben hat, haben dieselben Bedingungen: jeder landlose Ansiedler
muss in den erwähnten Jahren 7 1/2 % jährlich entrichten, was eine
jährliche Zahlung von 78 Rub.38 kop. auf jeden Ansiedler ausmacht.
Anmerkung: Die ersten zwei Jahre sind die Ansiedler von der
Bezahlung befreit. Im Laufe der den Ansiedlern gewährten Freijahren
übernehmen die Bezirksgemeinden die Bezahlung dieser Summe jährlich
unter der Bedingung, dass die Ansiedler die geleistete Zahlung ohne
Zinsen zurück zu zahlen haben.
- Die zweite Kategorie der Ansiedler, die im § 10 dieses Projekts
aufgezählt ist, hat die Schuld für die erhaltene Landzuteilung von
1.360 Rub. auf folgende Art zu entrichten: Erstens, achthundert Rub.
haben sie im Laufe von 43 1/2 Jahren, vom Tage der Ansiedlung an
gerechnet, mit 7 1/2 % an Kapital u. Zinsen zu entrichten, was eine
jährliche Zahlung von 70 Rub. auf jeden Ansiedler ausmacht, die er
halbjährlich voraus zum 1. Januar und 1. Juli zu bezahlen hat.
Zweitens, den Rest der Schuld von 560 Rub. haben dieselben nach Verlauf
von 4 Freijahren im Laufe von 10 Jahren mit 56 Rub. jährlich in die
Bezirksgemeinden zu Halbstadt und Gnadenfeld ohne Zinsen zu bezahlen.
- In jedem einzelnen Falle bestimmt die Ansiedlungskommission, wer
von den Ansiedlem die im § 12 erwähnten Begünstigung genieße, das
heißt, wem von dem Wert der erhaltenen Landzuteilung 560 Rub. erlassen
werden soll.
- Alle in diesem Projekt erwähnten Zahlungen: § 5-6,12-13 haben die
Ansiedler zu den festgesetzten Terminen, solange im Halbstädter
Gebietsamte zu entrichten, bis das Land ihnen als wirkliches Eigentum
übergeben werden kann und sie also die Bankschuld übernehmen können.
Die Bestimmung der Zahlungstermine bleibt dem Ermessen der
Ansiedlungskommission überlassen.
- Die Kolonien der Ansiedler zu 40 Desj. werden zu 30 Höfen
angesiedelt. Der Hof und Gartenstellen müssen eine Desjatinen enthalten
u. die Breite jeder Hofstelle 40 Faden machen. Die Höfe und
Gartenstellen der Freikäufer müssen anderthalb Desjatin enthalten und
die Breite jeder Hofstelle 40 Faden messen. Bei der Anlage der Kolonien
ist die Richtung derselben von Osten nach Westen soviel als möglich zu
vermeiden.
- Sowohl die Ansiedler auf 80 Desj. als auch die auf 40 Desj. sind
verpflichtet Wald anzupflanzen u. zwar erstere 1/2 Desj. u. letztere
jeder 1/2 Desj. Mit der Anpflanzung der Wälder müssen die Ansiedler
nach Verlauf von 10 Jahren beginnen. Können aber auch nach eigenem
Ermessen auch früher damit beginnen.
- Mit den Ansiedlern jeder auf dem gekauften Lande zu erwähnenden
Kolonie werden formelle (Natormelle) Kontrakte
abgeschlossen, in welchen alle Pflichten und Rechte derselben enthalten
sein müssen.
III. Der
Pachtartikel
- Um der Bevölkerung der neuen Ansiedlung die Möglichkeit zu
geben, in Zukunft ihre Nachkommen selbst mit Land zu versorgen, werden
von dem angekauften Lande 1.400 Desj. von der Besiedlung
ausgeschlossen und als Gemeinde-Pachtartikel der Ansiedlung
bestimmt. Enthalten in diesen 1.400 Desj. sind die Wassermühle am Tock
und der Steinbruch am rechten Ufer des Flusses. Der Ertrag von dem
ganzen Pachtartikel, nachdem er von dem Ansiedler als Eigentum erworben
ist, fließt in die Kasse der Ansiedler, und wird nur zum Ankauf von
Land für die zukünftigen Landlosen der Ansiedler verwendet. Für jeden
Pachtartikel müssen die Ankäufer für jede Desj. denselben Preis an die
Gnadenfelder und Halbstädter Gemeinden zahlen.
- ............................... diese Schuld
bleibt der Pachtartikel... der Verwaltung der Halbstädter u.
Gnadenfelder ....Bezirksgemeinden u. werden die
Einkünfte........denselben... Bezahlung dieser Schuld u. später
......................... ...............
bleibenden ...... .........gen der Ansiedler (: § 6,12+13) der...
.ndet .........Einrichtung Pachtartikels für die Ansiedler u.
.......Nachkommen verlieren, sie u. ihre Nachkommen das
Ansiedlungsrecht auf dem Pachtartikel der Gemeinden der Halbstädter u.
Gnadenfelder Bezirks .... die Einkünfte von diesen Pachtarnkel.
1 Desjatine 2400 qw. Faden = ca. 1.09 Ha
1 Faden = 2,1336 m = 7 Fuß
Quelle: "Neu Samara am Tock"
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